Aufnahmebedingungen und Kündigung

Aufgenommen werden bevorzugt Kinder, deren Wohnsitz Haimhausen ist. Des Weiteren gelten die üblichen Aufnahmekriterien. Die Zusicherung eines Krippen- bzw. Kindergartenplatzes erfolgt schriftlich.

Mit der Aufnahme erkennen die Eltern die Satzung der Gemeinde Haimhausen an. Der Austritt aus dem Kinderhaus setzt eine vierwöchige Kündigungsfrist voraus, mit Ausnahme der Monate Juni bis August für angehende Schulkinder.

Regelungen im Krankheitsfall

Prinzipell verabreichen Pädagoginnen keine Medikamente. Gegebenenfalls können hier auch Ausnahmen gemacht werden, beispielsweise, das Kind ist aus ärztlicher Zeit genesen, muss aber noch die verschriebenen Medikamente weiter einnehmen. In diesem Fall wird das Formular hier von der Ärztin/dem Arzt ausgefüllt und den Pädagoginnen gegeben.

Ansonsten ist das Team nicht befugt, den Kindern Medikamente zu verabreichen.
Die Medikamente müssen in Originalverpackung mit Beipackzettel persönlich an die Erzieherinnen übergeben werden.

Die ausführliche Kinderhausordnung können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Die Krippenordnung gibt es hier als PDF-Dokument

Öffnungszeiten

Mo – Do = 7.00 – 17.00 Uhr

Fr = 7.00 – 15 Uhr

DownloadSchließzeiten2022.23

Schließzeiten-2023.24


  • Tag der offenen Tür

 03.02.2024

Pfarrstraße 13.00 bis 16.00 Uhr

Professor – Schinnerer – Straße 10.00- 13.00 Uhr

Anmeldung in beiden Häusern 14.03.24 14.00-17.00 Uhr und

                                                15.03.2024 von 09.00 – 12.00 Uhr

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Essen

Aus pädagogischen Gründen haben sich die Eltern und Mitarbeiter/-innen für ein gemeinsames Mittagessen entschieden.
Dabei ist uns eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung wichtig.

Beide Häuser werden von der Schulmensa (Träger Zweckverband Jugendarbeit, Haimhausen) mit warmem Mittagessen beliefert.
Das Obst und Gemüse für die Rohkost am Vormittag beziehen wir über einen ökologischen Betrieb.

Für die Nachmittagsgruppe findet nochmals eine Brotzeit statt.
Die täglichen Getränke bestehen aus Wasser oder Tee und werden vom Kinderhaus zur Verfügung gestellt.

Am Freitag ist für die Kindergartenkinder Waldtag, d. h. die Kinder bringen eine Brotzeit von zu Hause mit,
die je nach Wetterlage im Wald oder im Kinderhaus eingenommen wird.